Jeder Nutzer der gesamten Trampolinanlage benötigt einen gültigen online Haftungsausschluss – den sogenannten “Waiver”!
Jeder über 18 muss diesen für sich selbst ausfüllen.
Unter 18?
Dann muss ein Erziehungsberechtigter den Haftungsausschluss/Waiver ausfüllen und das minderjährige Kind hinzufügen!
Bitte diesen bestenfalls bereits vor Ankunft am Funpark online unterschreiben. Für Kinder unter 18 muss der Waiver von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden! Vor Ort gibt es notfalls noch die Möglichkeit über Tablets.
Ich bin mir darüber bewusst, dass die Benutzung der in der Anlage vom Betreiber zur Verfügung gestellten Aktivitäten grundsätzlich Risiken birgt. Um Verletzungen zu vermeiden, sind mir die unten aufgeführten Benutzungsregeln bekannt gemacht worden. Ich akzeptiere diese als verbindlich.
Darüber hinaus werde ich allen Anweisungen des Betreibers oder seines Personals unverzüglich Folge leisten. Ich bin mir darüber bewusst, dass ich bei Nichtbeachtung der Anlage ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes verwiesen werden kann.
Die Benutzung der Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Mir ist bekannt, dass der Betreiber eine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Betreibers, eines gesetzlichen Vertreters oder eines seiner Erfüllungsgehilfen übernimmt.
Mir ist bekannt, dass der Betreiber für Garderobe oder sonstige Gegenstände des Benutzers bei Verlust oder Beschädigung keine Haftung übernimmt, soweit die Schäden nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, eines gesetzlichen Vertreters oder eines seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Das gilt auch für auf den Parkplätzen abgestellte Fahrzeuge. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
Ich erkläre, dass ich für die von mir, meinen Kindern oder von mir zu beaufsichtigenden Personen verschuldeten Beschädigungen an der Anlage oder Gegenständen des Betreibers oder Dritter oder der Gesundheit Dritter hafte.
Für meine ggf. in Begleitung befindlichen Kinder unter 18 Jahren habe ich die Aufsichtspflicht der/des Erziehungsberechtigten übertragen bekommen und habe die Nutzungsbedingungen allen vorgelesen und erklärt.
Soweit ich nicht allein erziehungsberechtigt für die hier angegeben Kinder bin, bestätige ich, bevollmächtigt für den Abschluss dieser Haftungserklärung zu sein.
Mir ist bekannt, dass der Betreiber die von mir angegebenen Daten speichert. Die Daten werden vertraulich behandelt und nur für den eigenen Gebrauch verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Ich willige der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zu dem Zweck der Haftung ein. Alle Daten werden ausschließlich zur Zweckbestimmung erhoben und nach dem Datenschutzgesetzt behandelt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO. Weitere Infos zum Datenschutz und Ihre Rechte unter https://www.funpark-kl.de/de/datenschutz
Alle Angaben und Zustimmungen haben Gültigkeit bis zum Widerruf. Ich kann diesen Widerruf jederzeit gegenüber dem Betreiber unter den angegebenen Kontaktdaten erklären.
Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Eventpark Kaiserslautern GmbH gelesen und akzeptiert.
BENUTZERREGELN
Sicherheitsunterweisung/Sicherheitsblatt
Vor Nutzung der Erlebnisflächen sind neben diesen Benutzungsregeln, die AGB der Eventpark Kaiserslautern GmbH, die Sicherheitsanweisungen auf den Bildschirmen und den Hinweisen des Personals aufmerksam zu folgen und zu beachten. Sie dienen vor allem der Vermeidung von Unfällen und damit Eurer Sicherheit. Bei Nichtbeachtung riskiert ihr als Folge schwerwiegende Verletzungen, Lähmungen oder Tod bei Euch und Anderen. Anweisungen des Personals ist stets und sofort Folge zu leisten!
Ein Springer pro Trampolin
Das Springen von zwei oder mehreren Personen auf einem Trampolinfeld ist strengstens untersagt. Daher ist es verboten, auf besetzte Trampolinfelder zu laufen oder zu springen. Insbesondere Synchronspringen oder sog. „katapultieren“ ist gefährlich. Schwerwiegende Verletzungen, Lähmungen oder Tod können die Folge sein.
Sprungzone und Grenzen des Trampolins beachten
Beim Springen immer in der Mitte der Trampolinfläche bleiben. Das Trampolin darf nicht mit einem Sprung verlassen werden. Das Springen oder die Ausführung von Salti oder anderen Tricksprüngen über die Abdeckungen bzw. von Trampolin zu Trampolin ist nicht erlaubt. Hierdurch kann es durch das Auftreffen neben oder zwischen den Trampolinflächen oder auf ungepolsterten Bereichen zu schwersten Verletzungen kommen wie Verletzungen von Bändern, Sehnen, Knochenbrüchen, Schädelfrakturen, Wirbelverletzungen, Genickbrüchen, Lähmungen oder Tod.
Kein Rempeln, Schubsen oder Drängeln
Nehmt Rücksicht und achtet auf andere Springer. Störungen anderer Springer auf den Trampolinen können diese bei deren Landung stark gefährden. Aus diesen Gründen ist das Herumtoben, Rennen, Angreifen, Schubsen oder Fangen spielen nicht erlaubt. Während der gesamten Sprungzeit ist unbedingt darauf zu achten, auf andere Rücksicht zu nehmen und sie zu keiner Zeit durch unkontrolliertes Handeln zu gefährden.
Saltos und gefährliche Tricks
Saltos und andere Tricks sind gefährlich! Das Durchführen von Tricks außerhalb der eigenen Fähigkeiten, kann zu falschem Aufkommen, z. B. auf dem Kopf oder Hals, führen. Schwerwiegende Verletzungen, Lähmungen oder Tod können die Folge sein. Solche Tricks sollten nur von sehr geübten Springern gemacht werden. Schätzt Eure Fähigkeiten realistisch ein, um Euch und Andere nicht zu gefährden.
Kinder unter 7 Jahren nur mit Aufsicht
Kinder unter 7 Jahren dürfen nur unter permanenter Betreuung eines bekannten Erwachsenen springen, der im Besitz eines gültigen Sprungzeitbandes ist. Kinder unter 7 haben noch nicht genügend Erfahrung, um die eigenen Fähigkeiten richtig einzuschätzen und nicht das Wissen, Gefahren rechtzeitig zu erkennen. Die Begleitperson hilft dem Kind, das dadurch bedingte höhere Verletzungsrisiko durch Eingreifen zu minimieren.
Achtet auf eure Gesundheit
Schwangere, Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Personen die auf Grund einer Behinderung nicht selbstständig laufen und/oder stehen können, sowie Personen mit einem Körpergewicht von über 120 kg ist das Springen nicht gestattet. Solltet ihr unter Rücken-, Herz- oder anderen Beschwerden wie Asthma oder Diabetes leiden, so konsultiert vorher einen Arzt.
Alkohol und Drogen sind nicht gestattet
Das Benutzen der Trampolinflächen unter Alkohol- und Drogeneinfluss ist verboten.
Die Sprungfläche ist nicht zum Liegen oder Ausruhen gedacht
Pausen sind außerhalb der Sprungflächen z.B. auf Lounge-Möbeln oder anderen Sitzgelegenheiten möglich.
Klettern verboten
An Wänden und Netzen hochklettern oder hängen, sowie das Berühren der Basketball-Apparaturen ist nicht gestattet.
Sockenpflicht
Die Sprungflächen dürfen nur mit unseren zum Verkauf angebotenen, für die Zwecke der Nutzung unserer Trampolinhalle hergestellten, Sprungsocken betreten werden. Turnschläppchen, Turnschuhe oder handelsübliche Socken mit Gummibesatz sind aus Unfallverhütungsgründen nicht erlaubt. Die Benutzung des Ninja-Bereichs und des Trampolinbereichs mit kurzärmligen Shirts, sowie kurzen Hosen erhöht die Verletzungsgefahr und wird nicht empfohlen, da es hierdurch zu schmerzhaften Abreibungen und Abschürfungen der Haut beim Hangeln an den Seilen und beim Auftreffen auf der Trampolinfläche kommen kann.
Tragen von angemessener Kleidung
Die Kleidung sollte frei von hängenden Reißverschlüssen, Schlaufen oder Bändern sein. Hör- und Sehhilfen sind abzulegen oder müssen so beschaffen sein, dass sie sich beim Springen nicht vom Gesicht lösen können. Das Tragen von Kopfbedeckungen jeglicher Art ist verboten. Schmuck und Piercings sind abzulegen, die Taschen sind vorab zu leeren. Solltet Ihr lange Haare haben, bindet sie zu einem Zopf. Die Benutzung des Ninja-Bereichs und des Trampolinbereichs mit kurzärmligen Shirts, sowie kurzen Hosen erhöht die Verletzungsgefahr und wird nicht empfohlen, da es hierdurch zu schmerzhaften Abreibungen und Abschürfungen der Haut beim Hangeln an den Seilen und beim Auftreffen auf der Trampolinfläche kommen kann.
Fremde Gegenstände
Sämtliche Hosen und Jackentaschen sind vor dem Springen auszuleeren. Schmuck, Uhren, Handys, Gürtel mit Nieten und Brillen müssen ebenfalls abgelegt werden. Gegenstände, wie selbst mitgebrachte Bälle oder andere Spiel- und Sportgeräte, sind verboten! Neben der Beschädigung der mitgebrachten Gegenstände drohen auch hier schwere Verletzungen. Das Springen mit Gegenständen wie Schlüssel, Mobiltelefon, Kamera etc. ist nicht gestattet. Dies kann ebenfalls zu schweren Verletzungen führen.
Keine Speisen und Getränke
Speisen und Getränke sowie Kaugummis und Bonbons sind generell im Sprungbereich und dem Ninja-Parcours verboten. Das Mitbringen von Speisen ist grundsätzlich nicht gestattet.
Schaumstoff-Becken (Foampit)/Schräg-Trampolin)
Rückwärts-Saltos in Schaumstoff-Becken sind verboten. Die Landung in den Schaumstoff-Becken hat großflächig zu erfolgen. Das Eintauchen mit Kopf oder Füßen zuerst kann zu schwerwiegenden Verletzungen, Lähmungen oder Tod führen. Das Löchergraben bzw. das Durchwühlen der Würfelbecken ist aus Sicherheits- und Hygienegründen nicht erlaubt. Die Sprung- und Landezone ist umgehend zu verlassen, damit es nicht zu verletzungsträchtigen Zusammenstößen mit anderen Springern kommt.
Airbag
Die Landung im Airbag muss immer großflächig erfolgen. Daher erfordert der Sprung in den Airbag eine gute Körperbeherrschung und Sprungübung. Saltos dürfen nur von geübten Springern durchgeführt werden. Das Eintauchen mit Kopf oder Füßen zuerst, oder im spitzen Winkel, kann zu schwerwiegenden Verletzungen, Lähmungen oder Tod führen.
Battle Beam (Gladiatorenbalken)
Treffer an Hals oder Kopf sind untersagt. Es gilt, den Gegenüber durch geschickte Treffer unterhalb der Schultern aus dem Gleichgewicht und somit zu Fall zu bringen. Das Springen vom Gladiatorenbalken ins Würfelbecken/Airbag ist verboten, auch das Abstoßen beim Fallen ist zu unterlassen, da hierdurch die Verletzungsgefahr erhöht wird.
Wand Trampolin (Jump-Wall)
Das Jump-Wall-Trampolin ist eine Attraktion mit besonders dynamischen Sprungeigenschaften und darf nur von geübten Springern benutzt werden. Das Springen von der Jump-Wall auf das Trampolin ist auf Grund der hohen Unfallgefahr nicht gestattet. Saltos sind grundsätzlich verboten. Schwerwiegende Verletzungen, Lähmungen oder Tod können sonst die Folge sein.
Wip-Out (Twister)
Der Twister darf ausschließlich von geschultem Personal in Betrieb genommen werden. Der manuelle Betrieb durch Gäste, z.B. durch Anschieben der Twister-Balken, ist nicht gestattet. Selbst bei fachgerechtem Betrieb kann es zu schwersten Verletzungen kommen. Das Rennen von Trampolin zu Trampolin innerhalb des Twisters ist nicht gestattet.
Jump-Tower
Das Springen vom Jump-Tower ist nur alleine gestattet, nicht zu Zweit oder in Gruppen. Eine Landung sollte möglichst großflächig erfolgen. Das Aufkommen auf den Airbags (Landezone des Jump-Tower) mit Kopf oder Füßen zuerst ist extrem gefährlich. Hier kann es zu schweren Verletzungen wie Gehirnerschütterungen, Bewusstlosigkeit, sowie Verletzungen im Gesicht durch den Rückschlag der Knie beim Aufprall oder zu Verletzungen an Gelenken, Wirbelsäule und Knochenbrüchen kommen.